GRIP-X Reifenservice – Werkstattleistungen, Reifeneinlagerung und Warenverkauf
Stand: 16. Oktober 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen
GripX Reifenservice
Inhaber: Philipp Kuschnir
Bahnstraße 42
96175 Pettstadt
Telefon: +49 152 23116066
E-Mail: info@grip-x.de
Website: www.grip-x.de
– nachfolgend „GRIP-X“ genannt –
und seinen Kunden über die Erbringung von Werkstatt- und Serviceleistungen, die Einlagerung von Reifen und Rädern sowie den Verkauf und die Lieferung von Waren.
(2) Die Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für folgende Leistungen:
- Reifen- und Radwechsel, Reifenmontage und Demontage,
- Auswuchten von Rädern,
- Prüfung, Wartung und Anlernen von Reifendruckkontrollsystemen (RDKS),
- Reifenprüfung und Reifenreparaturen,
- Felgenreinigung, Fahrzeugpflege und Versiegelungen,
- saisonale Einlagerung von Reifen und Rädern,
- Altreifenentsorgung,
- Verkauf von Reifen, Felgen, Kompletträdern, Ersatzteilen und Fahrzeugzubehör,
- Verkauf und Versand von Fahrzeugpflegeprodukten und sonstigen Waren.
(3) Die AGB gelten für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Regelungen für Unternehmer werden ausdrücklich gekennzeichnet.
(4) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(5) Abweichende Geschäftsbedingungen von Unternehmern gelten nur, wenn GRIP-X deren Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss und Terminvereinbarung
(1) Die Darstellung von Waren und Dienstleistungen auf der Website, in Preislisten oder Werbematerialien stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solches gekennzeichnet ist.
(2) Terminanfragen für Werkstattleistungen können telefonisch, persönlich, per E-Mail, WhatsApp oder über die Website erfolgen. Die bloße Anfrage oder Reservierung eines Termins begründet noch keinen verbindlichen Werkstattauftrag.
(3) Ein verbindlicher Werkstattvertrag kommt zustande, sobald sich GRIP-X und der Kunde über die auszuführenden Leistungen und deren Beauftragung geeinigt haben. Erfolgt die Terminvereinbarung zunächst unverbindlich, wird der Werkstattauftrag regelmäßig erst vor Ort erteilt.
(4) Bei Bestellungen über den Online-Shop gibt der Kunde durch Betätigung der eindeutig als zahlungspflichtig gekennzeichneten Bestellschaltfläche ein verbindliches Kaufangebot ab. Der Kaufvertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung, durch eine an den Kunden gerichtete Aufforderung zur Zahlung oder durch Versand der Ware zustande. Eine ausschließlich den Eingang bestätigende automatische Nachricht ist für sich genommen noch keine Annahme. Enthält unsere Nachricht zugleich die Aufforderung zur Zahlung, nehmen wir damit das Angebot an.
(5) Bei Bestellungen per WhatsApp, E-Mail oder Telefon kommt ein Kaufvertrag zustande, sobald GRIP-X ein verbindliches Angebot des Kunden annimmt oder der Kunde ein verbindliches Angebot von GRIP-X annimmt.
(6) Vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags werden Verbrauchern die gesetzlich vorgeschriebenen Vertragsinformationen zur Verfügung gestellt.
(7) Für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen sind die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen und Produktbeschreibungen maßgeblich.
(8) Änderungen und zusätzliche kostenpflichtige Leistungen bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
§ 2a Informationen zum elektronischen Vertragsschluss
(1) Der Kunde legt die gewünschten Artikel in den Warenkorb, prüft Mengen und Preise, gibt an der Kasse Kontakt- und Adressdaten ein und wählt Versand oder Abholung sowie die angebotene Zahlungsart. Vor dem Absenden kann er seine Eingaben in den Formularfeldern und im Warenkorb überprüfen und ändern. Erst die Betätigung der Schaltfläche „Jetzt kaufen“ gibt das verbindliche Kaufangebot ab.
(2) Vertragssprache ist Deutsch. Wir speichern die Bestelldaten. Die Bestellinformationen sowie die AGB und die Widerrufsbelehrung werden per E-Mail übermittelt. Kunden können diese Unterlagen speichern oder ausdrucken. Bei einer Gastbestellung besteht kein dauerhafter Online-Zugang zum vollständigen Vertragstext; die bei Vertragsschluss geltende AGB-Fassung sollte zusammen mit der Bestell-E-Mail aufbewahrt werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Für den Versand paketversandfähiger Waren innerhalb Deutschlands berechnet GRIP-X eine Versandkostenpauschale von 4,90 € einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer je Bestellung.
(3) Bei persönlicher Abholung am Geschäftssitz von GRIP-X fallen keine Versandkosten an.
(4) Für Bestellungen im Online-Shop gilt Vorkasse per Banküberweisung, auch bei Abholung:
- Vorkasse per Banküberweisung: Der Kunde überweist den Rechnungsbetrag auf das von GRIP-X angegebene Bankkonto. Die Ware wird nach vollständigem Zahlungseingang versendet beziehungsweise zur Abholung bereitgestellt. Die Lieferfrist richtet sich nach § 11.
(5) Bei Werkstatt- und Serviceleistungen gelten die individuell vereinbarten Preise. Die Vergütung wird nach Abnahme der Leistung und Erhalt einer entsprechenden Rechnung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(6) Kosten für zusätzliche Leistungen, insbesondere Montage, Ventile, RDKS-Komponenten oder Altreifenentsorgung, werden vor der Beauftragung gesondert ausgewiesen oder vereinbart.
(7) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. GRIP-X ist berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie einen darüber hinausgehenden nachweisbaren Verzugsschaden geltend zu machen.
(8) Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
§ 4 Durchführung von Reifen- und Werkstattleistungen
(1) GRIP-X führt die beauftragten Arbeiten fachgerecht und unter Berücksichtigung der einschlägigen technischen Vorgaben sowie der anerkannten Regeln des Handwerks aus.
(2) Der Kunde hat GRIP-X ihm bekannte Besonderheiten, Vorschäden oder technische Einschränkungen mitzuteilen, soweit diese für die beauftragten Arbeiten von Bedeutung sind.
(3) Dies betrifft insbesondere bekannte Schäden an Reifen, Felgen, Radbefestigungen, RDKS-Komponenten oder sonstigen unmittelbar betroffenen Fahrzeugteilen.
(4) GRIP-X kann die Durchführung oder Fortsetzung einer Leistung ablehnen, wenn der Zustand des Fahrzeugs oder der verwendeten Komponenten eine fachgerechte oder sichere Durchführung verhindert.
(5) Werden während der Arbeiten zusätzliche Mängel oder notwendige Maßnahmen festgestellt, wird der Kunde hierüber informiert. Kostenpflichtige Zusatzarbeiten erfolgen grundsätzlich nur nach gesonderter Beauftragung.
(6) Für die Durchführung der Arbeiten hat der Kunde das Fahrzeug beziehungsweise die vereinbarten Gegenstände zum abgestimmten Termin bereitzustellen.
(7) Gesetzliche Schutz-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten von GRIP-X bleiben unberührt.
§ 5 Mitgebrachte Reifen, Felgen und Ersatzteile
(1) Nach Vereinbarung montiert GRIP-X auch Reifen, Felgen oder andere Komponenten, die vom Kunden selbst beschafft wurden.
(2) Für Sachmängel an vom Kunden bereitgestellten Waren bestehen gegenüber GRIP-X keine kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche, sofern GRIP-X nicht selbst deren Verkäufer ist.
(3) Die Verantwortung von GRIP-X für die fachgerechte Durchführung der beauftragten Montage- und Werkstattleistungen bleibt davon unberührt.
(4) Der Kunde hat auf ihm bekannte Schäden, Mängel oder Einschränkungen der bereitgestellten Komponenten hinzuweisen.
(5) GRIP-X kann die Montage ablehnen, wenn Zweifel an der Eignung, Kompatibilität oder Verkehrssicherheit der bereitgestellten Komponenten bestehen.
(6) Stellt sich erst während der Arbeiten heraus, dass Komponenten beschädigt, ungeeignet oder nicht fachgerecht montierbar sind, informiert GRIP-X den Kunden. Über erforderliche Zusatzarbeiten und deren Vergütung wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
(7) Für bereits vorhandene Schäden oder gewöhnliche Verschleißerscheinungen an mitgebrachten Komponenten haftet GRIP-X nicht, soweit kein von GRIP-X zu vertretender Umstand vorliegt. Gesetzliche Prüf-, Hinweis- und Haftungspflichten bleiben unberührt.
§ 6 Reifenzustand, RDKS und Verkehrssicherheit
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die für sein Fahrzeug geltenden Vorgaben zu Reifendruck, zulässiger Rad-Reifen-Kombination, Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsfreigabe zu beachten.
(2) GRIP-X berücksichtigt bei der Montage die einschlägigen Befestigungs- und Anzugsvorgaben der Fahrzeug- beziehungsweise Komponentenhersteller.
(3) Stellt GRIP-X im Rahmen der beauftragten Arbeiten erkennbare sicherheitsrelevante Mängel fest, wird der Kunde hierüber informiert.
(4) Soweit nach den Vorgaben des Fahrzeug- oder Komponentenherstellers eine nachträgliche Kontrolle der Radbefestigung erforderlich ist, wird der Kunde entsprechend darauf hingewiesen. Die Verantwortung von GRIP-X für eine ordnungsgemäße Montage wird dadurch nicht eingeschränkt.
(5) Die Funktionsfähigkeit von RDKS-Komponenten kann von deren technischem Zustand und ihrer Kompatibilität mit dem Fahrzeug abhängen. Festgestellte Beschädigungen, Fehlfunktionen oder Inkompatibilitäten werden dem Kunden mitgeteilt.
(6) Der Austausch defekter Komponenten oder die Durchführung nicht beauftragter Reparaturen erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung.
§ 7 Fertigstellung, Abnahme und Fahrzeugabholung
(1) GRIP-X informiert den Kunden über die Fertigstellung der beauftragten Arbeiten.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, ordnungsgemäß erbrachte Werkleistungen abzunehmen. Bei wesentlichen Mängeln kann die Abnahme nach den gesetzlichen Bestimmungen verweigert werden.
(3) Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt grundsätzlich am vereinbarten Leistungsort.
(4) Der Kunde wird gebeten, sein Fahrzeug nach Fertigstellung zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen.
(5) Kosten für eine darüber hinausgehende Verwahrung werden nur erhoben, wenn dies wirksam vereinbart wurde oder sich ein entsprechender Anspruch aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt.
(6) Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Leistungsstörungen, Mängeln oder Verzögerungen bleiben unberührt.
§ 8 Saisonale Reifen- und Rädereinlagerung
(1) GRIP-X bietet die saisonale Einlagerung von Reifen und Kompletträdern an. Vertragsgegenstand, Anzahl der eingelagerten Gegenstände, Einlagerungsdauer und Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Einlagerungsvereinbarung.
(2) Bei Annahme werden die eingelagerten Gegenstände nach Möglichkeit anhand ihrer Art, Anzahl und äußerlich erkennbarer Merkmale dokumentiert.
(3) Die Einlagerung erfolgt für den vereinbarten Zeitraum. Eine automatische Vertragsverlängerung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.
(4) GRIP-X bewahrt die übernommenen Gegenstände mit der erforderlichen Sorgfalt und unter geeigneten Lagerbedingungen auf.
(5) Werden bei der Annahme oder während der Lagerung erkennbare Schäden oder sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, wird der Kunde hierüber informiert, soweit dies im Rahmen der vereinbarten Leistung erforderlich ist.
(6) Für gewöhnliche Alterungs- und Verschleißerscheinungen haftet GRIP-X nicht, sofern diese nicht auf einer von GRIP-X zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.
(7) Für Verlust, Beschädigung oder Verwechslung eingelagerter Gegenstände haftet GRIP-X nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser AGB.
(8) Nach Beendigung des vereinbarten Einlagerungszeitraums hat der Kunde die Gegenstände nach entsprechender Abstimmung abzuholen.
(9) Eine Veräußerung, Entsorgung oder anderweitige Verwertung nicht abgeholter Reifen und Räder erfolgt ausschließlich unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
(10) Zusätzliche Leistungen wie Reinigung, Prüfung, Montage oder Entsorgung sind nur Bestandteil des Einlagerungsvertrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 9 Felgenreinigung, Pflege und Versiegelung
(1) Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Reinigungs-, Pflege- oder Versiegelungsauftrag.
(2) Das erreichbare Reinigungsergebnis hängt insbesondere vom Ausgangszustand, der Oberflächenbeschaffenheit, bestehenden Beschädigungen sowie Art und Dauer der Verschmutzung ab.
(3) Bereits vorhandene Korrosion, eingebrannte Rückstände, Lackschäden oder dauerhafte Materialveränderungen können das erreichbare Ergebnis beeinflussen.
(4) GRIP-X schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistung. Vereinbarte Eigenschaften sowie die gesetzlich vorausgesetzte Eignung und Beschaffenheit bleiben geschuldet. Einschränkungen aufgrund des Ausgangszustands werden vor der Beauftragung konkret erläutert und vereinbart; ein pauschaler Ausschluss des geschuldeten Erfolgs erfolgt nicht.
(5) Angaben zur Haltbarkeit von Pflege- und Versiegelungsprodukten sind unter Berücksichtigung der jeweils angegebenen Nutzungs-, Anwendungs- und Pflegebedingungen zu verstehen.
(6) Gesetzliche Mängel- und Haftungsrechte bleiben unberührt.
§ 10 Warenangebot und Produktbeschreibungen
(1) GRIP-X vertreibt unter anderem Reifen, Felgen, Fahrzeugzubehör, Ersatzteile und Autopflegeprodukte.
(2) Der Versand über den Online-Shop erfolgt ausschließlich für Waren, die für den regulären Paketversand geeignet sind. Dies betrifft insbesondere Fahrzeugpflegeprodukte und entsprechendes Zubehör.
(3) Reifen, Felgen und Kompletträder können unabhängig davon nach individueller Vereinbarung verkauft und zur Abholung bereitgestellt werden. Ein Versand dieser Waren wird nicht allgemein angeboten.
(4) Maßgeblich für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit sind die vereinbarten Produkteigenschaften und Produktbeschreibungen.
(5) Produktabbildungen dienen der Darstellung. Abweichungen sind nur zulässig, soweit die gelieferte Ware den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
(6) Bei der Anwendung von Reinigungs-, Pflege- und Versiegelungsprodukten sind die Herstellerangaben, Anwendungshinweise und gegebenenfalls Sicherheitshinweise zu beachten.
(7) Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
§ 11 Lieferung, Versand und Abholung
(1) GRIP-X liefert Waren ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Ein Versand ins Ausland erfolgt nicht.
(2) Der Versand erfolgt ausschließlich für paketversandfähige Waren, insbesondere Fahrzeugpflegeprodukte und entsprechendes Zubehör.
(3) Für den Versand wird eine Pauschale von 4,90 € einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer je Bestellung berechnet.
(4) Alternativ können bestellte Waren kostenfrei am Geschäftssitz von GRIP-X, Bahnstraße 42, 96175 Pettstadt, abgeholt werden. Eine Abholung ist nach entsprechender Benachrichtigung und Terminabstimmung möglich.
(5) Die Lieferzeit beträgt 10 bis 14 Tage nach vollständigem Zahlungseingang, sofern im jeweiligen Angebot keine abweichende Lieferzeit angegeben ist. Gemeint sind Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach vollständigem Zahlungseingang. Fällt ihr letzter Tag auf einen Samstag, Sonntag oder am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, tritt der nächste Werktag an seine Stelle. Bei Abholung gilt dieselbe Frist für die Bereitstellung, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
(6) Auch bei Abholung einer Online-Bestellung erfolgt die Zahlung vorab per Überweisung. GRIP-X informiert den Kunden nach Zahlungseingang über die Abholbereitschaft. Die Abholung wird anschließend abgestimmt.
(7) Ist eine bestellte Ware nicht oder nicht rechtzeitig lieferbar, informiert GRIP-X den Kunden unverzüglich. Die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien bei Lieferhindernissen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein darüber hinausgehendes Rücktrittsrecht von GRIP-X wegen einer ausbleibenden Belieferung durch eigene Lieferanten wird nicht vereinbart. Im Fall einer Rückabwicklung werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet.
(8) Bei Verträgen mit Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware grundsätzlich erst mit Übergabe an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.
(9) Für Unternehmer gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gefahrübergang, insbesondere beim Versendungskauf.
(10) Gesetzliche Rechte des Kunden bei Lieferverzögerungen bleiben unberührt.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum von GRIP-X.
(2) Gegenüber Unternehmern behält sich GRIP-X das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(3) Unternehmer dürfen Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die aus einer solchen Weiterveräußerung entstehenden Forderungen werden bereits jetzt in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrags sicherungshalber an GRIP-X abgetreten. GRIP-X nimmt die Abtretung an.
(4) Der Unternehmer bleibt zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
(5) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, gibt GRIP-X auf Verlangen des Unternehmers Sicherheiten nach eigener Wahl frei.
§ 13 Gesetzliche Mängelrechte
(1) Für Warenkäufe gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Kaufrechts.
(2) Für Werkstatt-, Montage- und sonstige Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Werkvertragsrechts.
(3) Bei berechtigten Mängelbeanstandungen ist GRIP-X Gelegenheit zur gesetzlich vorgesehenen Nacherfüllung zu geben, soweit dies erforderlich und zumutbar ist.
(4) Schäden, die nach Gefahrübergang ausschließlich durch unsachgemäße Verwendung, äußere Einwirkungen oder ungeeignete Behandlung entstehen, stellen grundsätzlich keinen bereits bei Gefahrübergang vorhandenen Sachmangel dar. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(5) Etwaige Herstellergarantien gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten und schränken diese nicht ein.
(6) Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB, soweit diese anwendbar sind.
§ 14 Haftung
(1) GRIP-X haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von GRIP-X, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet GRIP-X uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GRIP-X für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien bleibt unberührt.
(6) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von GRIP-X.
§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.
(2) Für den Warenverkauf über den Online-Shop, WhatsApp, E-Mail oder Telefon gelten bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Regelungen der gesonderten Widerrufsbelehrung für Warenlieferungen.
(3) Bei verbindlich im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Werkstatt- und Dienstleistungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Widerrufsvorschriften. Eine entsprechende Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt, sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
(4) Das Widerrufsrecht für Dienstleistungen kann bei vollständiger Leistungserbringung unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.
(5) Die bloße Vereinbarung eines unverbindlichen Werkstatttermins begründet noch keinen Werkstattvertrag.
(6) Bei Verträgen, die unmittelbar in den Geschäftsräumen von GRIP-X geschlossen werden, besteht grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
(7) Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt.
§ 16 Terminabsagen und Vertragsbeendigung
(1) Kunden werden gebeten, vereinbarte Werkstatttermine bei Verhinderung möglichst frühzeitig abzusagen.
(2) Für die Absage einer unverbindlichen Terminanfrage oder Terminreservierung berechnet GRIP-X keine Gebühren.
(3) Auch für kurzfristige Terminabsagen wird durch diese AGB keine pauschale Ausfall- oder Stornierungsgebühr vereinbart.
(4) Bei bereits verbindlich geschlossenen Verträgen richten sich die Rechte zur Kündigung, zum Widerruf und zur sonstigen Vertragsbeendigung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Gesetzlich bestehende Ansprüche im Zusammenhang mit bereits verbindlich beauftragten und gegebenenfalls erbrachten Leistungen bleiben unberührt.
§ 17 Datenschutz und Kommunikation
(1) GRIP-X verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften.
(2) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung auf www.grip-x.de.
(3) Eine Kommunikation mit GRIP-X kann unter anderem persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über WhatsApp erfolgen.
(4) Soweit personenbezogene Daten im Rahmen dieser Kommunikation verarbeitet werden, gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
§ 18 Verbraucherstreitbeilegung
GRIP-X ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates eingeschränkt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese Vorschriften anwendbar sind.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von GRIP-X Gerichtsstand, soweit eine entsprechende Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.
(4) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Individuelle vertragliche Vereinbarungen bleiben von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich der Vertragsinhalt insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
(3) Es gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses wirksam vereinbarte Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
